26 Jul 2026
Änderungen am NRW-Online-Casino-Gesetz: Regierungsentwurf nimmt Fahrt auf

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Online-Casino-Glücksspielgesetzes (OCG NRW) eingebracht, das seit März 2022 in Kraft steht und den Glücksspielstaatsvertrag von 2021 umsetzt, und dieser Entwurf durchläuft nun die parlamentarischen Stationen mit konkretem Zeitplan für Juli 2026.
Hintergründe des bestehenden Rechtsrahmens
Das OCG NRW regelt seit 2022 die Voraussetzungen für Online-Casino-Angebote im größten deutschen Bundesland und schafft damit die Grundlage für eine kontrollierte Marktöffnung, während die Bestimmungen des übergeordneten Staatsvertrags gleichzeitig bundesweit gelten und die Koordination zwischen den Ländern sicherstellen. Experten beobachten, dass die praktische Anwendung des Gesetzes in den vergangenen Jahren zu Anpassungsbedarf geführt hat, besonders bei der Aufsicht über Dienstleister und bei der Integration stationärer Casinos in digitale Formate.
Zentrale Neuregelungen im Entwurf
Der vorgelegte Entwurf erweitert die Befugnisse des Innenministeriums bei der Überwachung und Durchsetzung, führt eine Genehmigungspflicht für Dienstleister ein, erlaubt Live-Streams von Spielen mit menschlichen Dealern aus landbasierten Casinos und stellt klar, dass sämtliche Pflichten weiterhin beim Lizenzinhaber verbleiben. Diese Punkte zielen darauf ab, bestehende Regelungslücken zu schließen und gleichzeitig die technische Entwicklung im Bereich der Echtzeitübertragungen zu berücksichtigen, ohne die Verantwortungskette zu verändern.
Beobachter notieren, dass die neuen Vorgaben für Service-Provider zusätzliche Kontrollmechanismen schaffen, während die Klarstellung zur Haftung bei Lizenznehmern Rechtssicherheit für alle Beteiligten erhöht. Die Möglichkeit von Live-Streams aus physischen Spielbanken eröffnet neue Formate, die gleichzeitig unter die Aufsicht des Ministeriums fallen.
Parlamentarischer Ablauf bis Juli 2026
Die erste Lesung des Entwurfs erfolgte bereits im Mai 2026 im Landtag, danach wurde das Vorhaben in den zuständigen Ausschuss überwiesen, der am 10. Juli 2026 eine Empfehlung zur Annahme mit Änderungen der Regierungsfraktionen aussprach. Dieser Schritt markiert den Übergang in die Schlussphase des Gesetzgebungsverfahrens, bevor das Plenum abschließend abstimmt.

Die Ausschussempfehlung enthält ergänzende Formulierungen der Koalitionsparteien, die vor allem technische und organisatorische Details betreffen und nun in die finale Fassung einfließen. Nach Verabschiedung soll unverzüglich das Ausschreibungsverfahren für bis zu fünf Konzessionen starten, das Interessenten die Möglichkeit bietet, sich um eine Lizenz zu bewerben.
Vorbereitung der Lizenzvergabe
Die Landesregierung bereitet parallel zum Gesetzgebungsprozess die Rahmenbedingungen für das Vergabeverfahren vor, das nach Inkrafttreten der Novelle unmittelbar beginnen kann und bis zu fünf Betreibern den Marktzugang ermöglicht. Branchenvertreter und Aufsichtsbehörden koordinieren bereits die notwendigen Ausschreibungsunterlagen, damit nach der Sommerpause 2026 zügig mit der Prüfung von Bewerbungen begonnen werden kann.
Die Verknüpfung mit dem Staatsvertrag von 2021 bleibt erhalten, sodass NRW-konforme Regelungen bundesweit abgestimmt sind und gleichzeitig Raum für landesspezifische Ausgestaltungen bieten. Das Innenministerium erhält durch die Novelle zusätzliche Instrumente, um während des Vergabeverfahrens und späterer Betriebsphase eingreifen zu können.
Ausblick auf die Umsetzung
Nach der erwarteten Verabschiedung im Landtag richtet sich der Blick auf die konkrete Ausgestaltung der neuen Genehmigungsverfahren für Dienstleister und auf die praktische Umsetzung von Live-Streaming-Angeboten aus stationären Casinos. Die Klärung der Verantwortlichkeiten beim Lizenzinhaber schafft eine stabile Grundlage, auf der Anbieter und Behörden aufbauen können, während das Innenministerium seine erweiterten Kontrollaufgaben wahrnimmt.
Schlussfolgerung
Der Gesetzentwurf zur Änderung des OCG NRW führt zu einer präziseren Regulierung, die sowohl Aufsicht als auch Marktteilnehmer betrifft und nach der Ausschussempfehlung vom 10. Juli 2026 auf eine baldige Verabschiedung zusteuert, gefolgt vom Start des Konzessionsverfahrens für bis zu fünf Anbieter. Die genannten Anpassungen greifen direkt in bestehende Strukturen ein und schaffen zugleich neue Möglichkeiten für Live-Formate, ohne die zentrale Verantwortung der Lizenznehmer aufzuweichen. Weitere Details zum Entwurf finden sich in der Analyse der Kanzlei Noerr sowie in Berichten des Bundeswirtschaftsministeriums zu übergeordneten Rahmenbedingungen.